Mit klaren Worten hat der Landesdatenschützer des Landes Thüringen, Dr. Lutz Hasse die Hindernisse angesprochen, die den Einsatz von YouTube für den Schulkontext einschränken. Eine Vorführung im Klassenzimmer scheitert daran, dass die Medien aus YouTube nur für die private Verwendung vorgesehen sind. LehrerInnen benötigen eine Einwilligung des Produzenten, um die Filme in der Schule vorzuführen.
Wenn es dann an die Hausaufgaben geht, ist es der Datenschutz, der dem Landesbeauftragten Sorgenfalten bereitet. Persönliche Daten der Kinder werden bei der Nutzung gesammelt und zu Werbezwecken ausgewertet. Natürlich steht es den Kindern frei, so Hasse, YouTube in ihrer Freizeit ausgiebig zu verwenden. Eine verpflichtende Nutzung zum Beispiel für Hausaufgaben sieht er aber sehr kritisch und empfiehlt statt dessen die kommunalen Medienportale bzw. die Portale der Länder.
Das sieht die Landesdatenschutzbeauftragte das Landes Bremen, Dr. Imke Sommer, ganz ähnlich. In Ihrem Jahresbericht ist unter Punkt 9.3 der Hinweis enthalten, dass die Verwendung von YouTube im Distanzunterricht datenschutzrechtlich unzulässig ist.
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